Wann wird das Gerüst abgebaut ???
Das von Ihnen gemietete Gerüst, hat sofern nicht anders vereinbart, nach VOB eine Grundvorhaltung von 4 Wochen.
Achtung: Das Gerüst wird nach 4 Wochen nicht automatisch abgebaut. Ein Gerüst ist eine Mietsache und muss durch den Auftraggeber gekündigt werden. Nach VOB hat ein Gerüst eine Kündigungsfrist von 3 Tagen. Grundsätzlich sollte das Gerüst, sofern es nicht mehr benötigt wird, zum Abbau freigemeldet werden. Die sollte fernmündlich und mindestens in schriftlicher Form erfolgen (Fax, E-Mail, Post).
Die Gerüstmiete über die Grundvorhaltung hinaus wird je angefangene Woche berechnet.
Achtung: Auch hier wieder die 3 Tage Kündigungsfrist bedenken.